Heutzutage haben auch Frauen ohne männlichen Partner die Möglichkeit, mit Hilfe eines Samenspenders und künstlicher Befruchtung schwanger zu werden.
Die Samenspende ist natürlich immer anonym, vertraulich und geheim.
Die Spender müssen ebenso wie die Spenderinnen der Eizellen eine Reihe gesetzlich festgelegter Anforderungen erfüllen, vor allem eine vollständige serologische Analyse zum Ausschluss von Infektions- und Geschlechtskrankheiten, eine persönliche sowie familiäre Krankengeschichte, durch die vor allem die Übertragung von Erbkrankheiten auf die Nachkommenschaft ausgeschlossen werden soll, und ein für den Zweck annehmbares psychologisches und intellektuelles Profil.
Bei alleinstehenden Frauen ohne eigene Eizellen (Menopause, frühzeitiges Versagen der Eierstöcke, etc.) besteht die Alternative einer Embryospende.
Die gespendeten Embryos stammen von Paaren, bei deren Behandlung mittels außerkörperlicher Befruchtung einen Überschuss an Embryos ergab, welche das Paar zu spenden bereit ist. Die Spender der Embryos müssen die gleichen zuvor beschriebenen rechtlichen Anforderungen an Spender von Fortpflanzungszellen erfüllen.