Diese Technik der außerkörperlichen Befruchtung wird in Fällen angewandt, in denen die Ursache der Unfruchtbarkeit die Knappheit oder das Fehlen der Eizellen ist (frühzeitiges Versagen der Eierstöcke, Menopause oder fehlende Eierstöcke aus chirurgischen Gründen), oder in Fällen, in denen eine Befruchtung der Eizellen der Patientin vor allem aus genetischen Gründen nicht anzuraten ist.
Der große Unterschied zur Samenspende ist, dass die Eizellen sich nicht einfrieren lassen. Daher muss die Spende der Eizellen im Frischzustand durchgeführt werden, indem die Menstruationszyklen vom Spenderin und Empfängerin synchronisiert werden.
Die rechtlichen Anforderungen an die Spenderin der Eizellen sind: Ein Alter zwischen 18 und 35 Jahren, eine gute psychophysische Gesundheit und negative Testergebnisse in Bezug auf AIDS, Hepatitis B und C, Syphilis etc. sowie keine genetischen Krankheiten (auch nicht in der Familie) oder auf die Nachkommen übertragbaren Krankheiten.
Die Spende ist natürlich immer anonym, vertraulich und geheim, was bedeutet, dass weder Spenderin noch Empfängerin sich kennen dürfen und die Spenderin nicht beigebracht oder ausgewählt werden kann. Außerdem, wie der Begriff Spende schon sagt, wird kein Entgeld für die gespendeten Eizellen gezahlt, allerdings eine Aufwandsentschädigung, die Fahrten zum Zentrum, der Aufenthalt dort und die für die Spende aufgewendete Zeit.
Sobald die Spenderin akzeptiert wurde, ist das Ärzteteam dafür verantwortlich zu garantieren, dass die Spenderin der Empfängerin phänotypisch und immunologisch so weit wie möglich ähnelt.